Die Grundversicherung ist in der Schweiz obligatorisch und stellt die grundlegende Gesundheitsversorgung sicher. Sofern es sich bei Ihrem Augenlaser-Vorhaben um einen Eingriff handelt, der durchgeführt wird, um einen Sehfehler zu korrigieren, gehört dieser nicht zu den «medizinisch notwendigen Behandlungen». Deshalb übernimmt die Grundversicherung in diesem Fall in der Regel keine Augenlaser Kosten.
Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es jedoch Ausnahmefälle, in welchen selbst die Grundversicherung – auch ohne Zusatzversicherung – Ihnen die anfallenden Kosten ganz oder teilweise erstattet:
Wenn Sie eine der Voraussetzungen für die Augenlaser Kostenübernahme der Schweizer Grundversicherung erfüllen, kann Ihnen die Krankenkasse Kosten für den Eingriff «nach besonderer Gutsprache» erstatten. Dafür müssen Sie im Voraus ein Gutachten von EyeLaser bei der Versicherung einreichen, das bestätigt, dass die oben genannten Voraussetzungen vorliegen.
Im Anschluss entscheidet Ihre Krankenkasse, ob und wie viel sie bezahlt. Es ist denkbar, dass auch nur die Kosten für ein Auge übernommen werden, da danach eine Brille die verbleibende Fehlsichtigkeit korrigieren könnte. Soll trotzdem der Sehfehler vollständig korrigiert werden, müssen Sie die restlichen Kosten selbst tragen.
Fazit: Es kommt auf den Einzelfall an und muss unbedingt im Voraus abgeklärt werden, um die nötige Sicherheit zu haben.
Als Augenlaser-Spezialist in Zürich beraten wir Sie gerne ganzheitlich bezüglich Ihrer Sehfehlerkorrektur durch Augenlasern oder Linsenoperation. Wir kennen den Prozess der Kostenübernahme durch die Krankenversicherung bei Augenlasern und unterstützen Sie mit den nötigen medizinischen Dokumenten.
Im Zuge der Voruntersuchung werden Ihre Augen und Ihre Fehlsichtigkeit umfassend untersucht und gerne erstellen wir für Sie einen entsprechenden Bericht inkl. transparenter Kostendarlegung.
*Diese Kosten werden Ihnen auf die folgende Augenlaser-Behandlung angerechnet. Der Termin ist unverbindlich. Entscheiden Sie sich schlussendlich gegen eine Behandlung bei EyeLaser Zürich, erlassen wir Ihnen – abgesehen von den Aufwänden für die augenärztliche Untersuchung – die Kosten der Voruntersuchung vollständig. Die Voruntersuchung ist also vollkommen risikofrei für Sie!
Die Chancen, dass Ihre Krankenkasse die Augenlaser Kosten übernimmt, sind deutlich höher, wenn Sie sich für eine entsprechende Zusatzversicherung entschieden haben. Ob und bis zu welchem Betrag die Zusatzversicherungen Sie unterstützen, hängt vom Versicherer und dem gewählten Tarif ab.
Es gibt über 50 Krankenkassen in der Schweiz, die jeweils unterschiedliche Portfolios an Zusatzleistungen anbieten. Im Folgenden haben wir für Sie eine Übersicht aus Krankenversicherungen und deren Zusatzversicherungen zusammengestellt, die (zumindest einen Teil der) Kosten für Augenlasern übernehmen: Bitte beachten Sie, dass unsere Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit erhebt. Sie sollten stets selbst prüfen, anschliessend individuell Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse halten und deren Bewilligung einholen, um sich der Kostenübernahme sicher zu sein.
Es gibt auch Krankenversicherungen, die ohne eine spezielle Zusatzversicherung die Kosten für Brillen und Kontaktlinsen übernehmen – jedoch nicht für Augenlasern aufkommen. Folgende Versicherungen übernehmen keine Kosten für Augenlasern / refraktive Chirurgie:
Haben Sie bei diesen Versicherungen Ihre Grundversicherung abgeschlossen, besteht nur dann eine Chance auf Kostenübernahme, wenn mindestens eine der oben genannten Voraussetzungen vorliegt.
Wir sind stolz darauf, mit erstklassigen privaten Krankenversicherungen zusammenzuarbeiten
Was Sie heute in eine Augenlaser Behandlung investieren, kommt Ihnen den gesamten Rest Ihres Lebens zugute. Die hohen Preise entstehen massgeblich durch die extrem kostspieligen Gerätschaften, die wir brauchen, um Ihnen klare Sicht zu ermöglichen.
Doch möchten wir, dass ein Leben ohne Fehlsichtigkeit und Abhängigkeit von Brille oder Kontaktlinsen für möglichst viele Menschen möglich ist. Deshalb arbeiten wir aktuell daran, Ihnen attraktive Finanzierungsmodelle anbieten zu können (Zinslose Finanzierung über 6 Monate oder Kredit-Ratenzahlung über 5 Jahre) und unterstützen Sie bei der Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
Welche Augenlaser-Methode passt zu Ihren Augen, Ihrem Alltag & Ihrem Budget?
Termin vereinbarenPrüfen Sie, ob ein Fall vorliegt, in welchem die Grundversicherung zur Zahlung verpflichtet ist.
Prüfen Sie, ob Sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, die spezielle Leistungen bei Sehfehlern anbietet.
Finden Sie heraus, ob und welchen Anspruch Sie haben, wenn Sie sich für das Augenlasern entscheiden.
Klären Sie mit Ihrer Versicherung individuell, dass Ihre Augenlaser Kosten in der vertraglich vereinbarten Höhe übernommen werden und bringen Sie in Erfahrung, was Sie dafür tun bzw. vorlegen müssen.
Ziehen Sie die von Ihrer Krankenkasse getragenen Kosten von den Gesamtkosten ab, um zu ermitteln, wie viel Sie selbst zahlen müssen.
Reichen Sie nach dem Augenlasern die restlichen, nötigen Unterlagen ein und wickeln Sie die Kostenübernahme wie in Schritt 4 vereinbart ab. Durch Ihre sorgfältige Vorbereitung, ist die Erstattung sicher und unkompliziert.
Geniessen Sie die neu gewonnene klare Sicht und schauen Sie – ohne Geldsorgen – auf die schönen Dinge des Lebens. Das Geld Ihrer Krankenversicherung mindert die Augenlaser Kosten mitunter erheblich.
Bei einem Linsentausch wird die natürliche, körpereigene Linse gegen eine Kunstlinse ausgetauscht. Wird dieser Eingriff vorgenommen, um eine Fehlsichtigkeit (Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit, Alterssichtigkeit oder Astigmatismus) zu korrigieren, kommt die Krankenkasse nur unter den Voraussetzungen des Augenlaserns dafür auf.
Anders ist das, wenn der Linsentausch – dann auch Katarakt / Grauer Star OP – medizinisch notwendig ist, da sich die natürliche Linse trübt. In diesen Fällen muss die Linse ausgetauscht werden, da Betroffene sonst sogar erblinden können.
Die Krankenkassen (Grundversicherung) übernehmen die Katarakt-OP unter Einsatz von Monofokallinsen.
Leidet der Betroffene neben dem Grauen Star unter weiteren Fehlsichtigkeiten, kann die Monofokallinse (mit einem Brennpunkt) nur für scharfe Sicht im Fern- oder (!) Nahbereich sorgen. Astigmatismus kann nicht korrigiert werden und Sie müssen nach dem Eingriff höchstwahrscheinlich eine Lesebrille tragen.
Eine Premium Multifokallinse / EDOF (mit mehreren Brennpunkten) ermöglicht eine ganzheitliche Sehfehlerkorrektur neben der Heilung des Katarakt. Sie können danach vollständig auf das Tragen von Sehhilfen verzichten und sind Myopie, Weit-, Alterssichtigkeit, Astigmatismus und Grauen Star dauerhaft los.
Der Aufpreis für dauerhafte Brillenfreiheit schenkt Ihnen so viel zusätzliche Lebensqualität, dass wir Ihnen die Entscheidung für Multifokallinsen (Linsentausch Premium) nur wärmstens empfehlen können!
Entdecken Sie unsere Augenlaserchirurgen im Herzen von Zürich kennen.