Grundversicherung: Kostenübernahme bei Augenlaser

Die Grundversicherung ist in der Schweiz obligatorisch und stellt die grundlegende Gesundheitsversorgung sicher. Sofern es sich bei Ihrem Augenlaser-Vorhaben um einen Eingriff handelt, der durchgeführt wird, um einen Sehfehler zu korrigieren, gehört dieser nicht zu den «medizinisch notwendigen Behandlungen». Deshalb übernimmt die Grundversicherung in diesem Fall in der Regel keine Augenlaser Kosten.

Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es jedoch Ausnahmefälle, in welchen selbst die Grundversicherung – auch ohne Zusatzversicherung – Ihnen die anfallenden Kosten ganz oder teilweise erstattet:

  • Kontaktlinsen- & Brillen-Unverträglichkeit bei vorliegender Sehschwäche
  • Kontaktlinsenunverträglichkeit bei einer Sehschwäche von mind. +/- 10 Dioptrien
  • Kontaktlinsenunverträglichkeit bei einer Abweichung der Sehschwäche zwischen beiden Augen von mind. +/- 3 Dioptrien
  • Katarakt-OP (refraktiver Linsentausch) mit Monofokallinsen

Vorgehen bei Kostenübernahme durch die Grundversicherung:

Wenn Sie eine der Voraussetzungen für die Augenlaser Kostenübernahme der Schweizer Grundversicherung erfüllen, kann Ihnen die Krankenkasse Kosten für den Eingriff «nach besonderer Gutsprache» erstatten. Dafür müssen Sie im Voraus ein Gutachten von EyeLaser bei der Versicherung einreichen, das bestätigt, dass die oben genannten Voraussetzungen vorliegen.

Im Anschluss entscheidet Ihre Krankenkasse, ob und wie viel sie bezahlt. Es ist denkbar, dass auch nur die Kosten für ein Auge übernommen werden, da danach eine Brille die verbleibende Fehlsichtigkeit korrigieren könnte. Soll trotzdem der Sehfehler vollständig korrigiert werden, müssen Sie die restlichen Kosten selbst tragen.

Fazit: Es kommt auf den Einzelfall an und muss unbedingt im Voraus abgeklärt werden, um die nötige Sicherheit zu haben.

Medizinisches Gutachten bei EyeLaser Zürich erstellen lassen:

Als Augenlaser-Spezialist in Zürich beraten wir Sie gerne ganzheitlich bezüglich Ihrer Sehfehlerkorrektur durch Augenlasern oder Linsenoperation. Wir kennen den Prozess der Kostenübernahme durch die Krankenversicherung bei Augenlasern und unterstützen Sie mit den nötigen medizinischen Dokumenten.

Im Zuge der Voruntersuchung werden Ihre Augen und Ihre Fehlsichtigkeit umfassend untersucht und gerne erstellen wir für Sie einen entsprechenden Bericht inkl. transparenter Kostendarlegung.

Infogespräch
0 CHF
Voruntersuchung
290 CHF

*Diese Kosten werden Ihnen auf die folgende Augenlaser-Behandlung angerechnet. Der Termin ist unverbindlich. Entscheiden Sie sich schlussendlich gegen eine Behandlung bei EyeLaser Zürich, erlassen wir Ihnen – abgesehen von den Aufwänden für die augenärztliche Untersuchung – die Kosten der Voruntersuchung vollständig. Die Voruntersuchung ist also vollkommen risikofrei für Sie!

 

Augenlasern Zusatzversicherungen in der Schweiz:

Die Chancen, dass Ihre Krankenkasse die Augenlaser Kosten übernimmt, sind deutlich höher, wenn Sie sich für eine entsprechende Zusatzversicherung entschieden haben. Ob und bis zu welchem Betrag die Zusatzversicherungen Sie unterstützen, hängt vom Versicherer und dem gewählten Tarif ab.

Es gibt über 50 Krankenkassen in der Schweiz, die jeweils unterschiedliche Portfolios an Zusatzleistungen anbieten. Im Folgenden haben wir für Sie eine Übersicht aus Krankenversicherungen und deren Zusatzversicherungen zusammengestellt, die (zumindest einen Teil der) Kosten für Augenlasern übernehmen: Bitte beachten Sie, dass unsere Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit erhebt. Sie sollten stets selbst prüfen, anschliessend individuell Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse halten und deren Bewilligung einholen, um sich der Kostenübernahme sicher zu sein.

Krankenkassen mit Augenlaser Kostenübernahme

Helsana
750 CHF
  • Zusatzversicherung: COMPLETA EXTRA
  • Altersbeschränkung: keine
  • Karenzfrist: 6 Monate
CSS
150 CHF
  • Zusatzversicherung: Ambulantversicherung myFlex «Balance»
  • Altersbeschränkung: bis zum 18. Lebensjahr // ab dem 19. Lebensjahr
  • Karenzfrist: k.A.
CSS
300 CHF
  • Zusatzversicherung: Ambulant-Versicherung myFlex «Premium»
  • Altersbeschränkung: bis zum 18. Lebensjahr // ab dem 19. Lebensjahr (Augenlasern)
  • Karenzfrist: k.A.
Groupe Mutuel
800 CHF
  • Zusatzversicherung: Premium
  • Altersbeschränkung: keine
  • Karenzfrist: k.A.
Assura
500 CHF
  • Zusatzversicherung: Complementa Extra
  • Altersbeschränkung: keine
  • Karenzfrist: k.A.
Concordia
400 CHF
  • Zusatzversicherung: DIVERSAcare
  • Altersbeschränkung: ab vollendetem 21. bis vollendetem 50. Lebensjahr
  • Karenzfrist: 1 Jahr
Concordia
600 CHF
  • Zusatzversicherung: DIVERSApremium
  • Altersbeschränkung: ab vollendetem 21. bis vollendetem 50. Lebensjahr
  • Karenzfrist: 1 Jahr
Atupri
1000 CHF
  • Zusatzversicherung: Mivita Extensa
  • Altersbeschränkung: keine
  • Karenzfrist: 1 Jahr
ÖKK / KVF
500 CHF
  • Zusatzversicherung: ÖKK NATUR PLUS
  • Altersbeschränkung: ab dem 19. Lebensjahr
  • Karenzfrist: k.A.
EGK
200 CHF
  • Zusatzversicherung: SUN-1, SUN-2, SUN-3 und SUN-Flex
  • Altersbeschränkung: keine
  • Karenzfrist: k.A.
Glarner Krankenversicherung
1000 CHF
  • Zusatzversicherung: Zusatz PREMIUM
  • Altersbeschränkung: ab dem 19. Lebensjahr
  • Karenzfrist: k.A.
Einsiedler Krankenkasse
1000 CHF
  • Zusatzversicherung: PREMIUM
  • Altersbeschränkung: keine
  • Karenzfrist: 1 Jahr
SWICA
2000 CHF
  • Zusatzversicherung: COMPLETA TOP
  • Altersbeschränkung: k.A.
  • Karenzfrist: 1 Jahr
SWICA
2000 CHF
  • Zusatzversicherung: COMPLETA OPTIMA
  • Altersbeschränkung: k.A.
  • Karenzfrist: 1 Jahr
Helsana
750 CHF
  • Zusatzversicherung: COMPLETA EXTRA
  • Altersbeschränkung: keine
  • Karenzfrist: 6 Monate
CSS
150 CHF
  • Zusatzversicherung: Ambulantversicherung myFlex «Balance»
  • Altersbeschränkung: bis zum 18. Lebensjahr // ab dem 19. Lebensjahr
  • Karenzfrist: k.A.
CSS
300 CHF
  • Zusatzversicherung: Ambulant-Versicherung myFlex «Premium»
  • Altersbeschränkung: bis zum 18. Lebensjahr // ab dem 19. Lebensjahr (Augenlasern)
  • Karenzfrist: k.A.
Groupe Mutuel
800 CHF
  • Zusatzversicherung: Premium
  • Altersbeschränkung: keine
  • Karenzfrist: k.A.
Assura
500 CHF
  • Zusatzversicherung: Complementa Extra
  • Altersbeschränkung: keine
  • Karenzfrist: k.A.
Concordia
400 CHF
  • Zusatzversicherung: DIVERSAcare
  • Altersbeschränkung: ab vollendetem 21. bis vollendetem 50. Lebensjahr
  • Karenzfrist: 1 Jahr
Concordia
600 CHF
  • Zusatzversicherung: DIVERSApremium
  • Altersbeschränkung: ab vollendetem 21. bis vollendetem 50. Lebensjahr
  • Karenzfrist: 1 Jahr
Atupri
1000 CHF
  • Zusatzversicherung: Mivita Extensa
  • Altersbeschränkung: keine
  • Karenzfrist: 1 Jahr
ÖKK / KVF
500 CHF
  • Zusatzversicherung: ÖKK NATUR PLUS
  • Altersbeschränkung: ab dem 19. Lebensjahr
  • Karenzfrist: k.A.
EGK
200 CHF
  • Zusatzversicherung: SUN-1, SUN-2, SUN-3 und SUN-Flex
  • Altersbeschränkung: keine
  • Karenzfrist: k.A.
Glarner Krankenversicherung
1000 CHF
  • Zusatzversicherung: Zusatz PREMIUM
  • Altersbeschränkung: ab dem 19. Lebensjahr
  • Karenzfrist: k.A.
Einsiedler Krankenkasse
1000 CHF
  • Zusatzversicherung: PREMIUM
  • Altersbeschränkung: keine
  • Karenzfrist: 1 Jahr
SWICA
2000 CHF
  • Zusatzversicherung: COMPLETA TOP
  • Altersbeschränkung: k.A.
  • Karenzfrist: 1 Jahr
SWICA
2000 CHF
  • Zusatzversicherung: COMPLETA OPTIMA
  • Altersbeschränkung: k.A.
  • Karenzfrist: 1 Jahr

Krankenkassen ohne Augenlaser Kostenübernahme

Es gibt auch Krankenversicherungen, die ohne eine spezielle Zusatzversicherung die Kosten für Brillen und Kontaktlinsen übernehmen – jedoch nicht für Augenlasern aufkommen. Folgende Versicherungen übernehmen keine Kosten für Augenlasern / refraktive Chirurgie:

  • Agrisano
  • KPT
  • Sympany
  • SWICA
  • Sanitas
  • Visana
  • SLKK

 

 

  • Sumiswalder
  • Sodalis
  • Aquilana
  • Luzerner Hinterland
  • Thenusana
  • Vita Surselva
  • Visperterminen
  • KluG
  • Agrisano
  • KPT
  • Sympany
  • SWICA
  • Sanitas
  • Visana
  • SLKK

 

 

  • Sumiswalder
  • Sodalis
  • Aquilana
  • Luzerner Hinterland
  • Thenusana
  • Vita Surselva
  • Visperterminen
  • KluG

Haben Sie bei diesen Versicherungen Ihre Grundversicherung abgeschlossen, besteht nur dann eine Chance auf Kostenübernahme, wenn mindestens eine der oben genannten Voraussetzungen vorliegt.

Unsere Versicherungspartner

Wir sind stolz darauf, mit erstklassigen privaten Krankenversicherungen zusammenzuarbeiten

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Lebensqualität, Freiheit & Unabhängigkeit: Durch kein Geld der Welt aufzuwiegen

Was Sie heute in eine Augenlaser Behandlung investieren, kommt Ihnen den gesamten Rest Ihres Lebens zugute. Die hohen Preise entstehen massgeblich durch die extrem kostspieligen Gerätschaften, die wir brauchen, um Ihnen klare Sicht zu ermöglichen.

Doch möchten wir, dass ein Leben ohne Fehlsichtigkeit und Abhängigkeit von Brille oder Kontaktlinsen für möglichst viele Menschen möglich ist. Deshalb arbeiten wir aktuell daran, Ihnen attraktive Finanzierungsmodelle anbieten zu können (Zinslose Finanzierung über 6 Monate oder Kredit-Ratenzahlung über 5 Jahre) und unterstützen Sie bei der Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

Welche Augenlaser-Methode passt zu Ihren Augen, Ihrem Alltag & Ihrem Budget?

Termin vereinbaren

Unsicher, ob Ihre Krankenkasse die Augenlaser Kosten übernimmt?

Schritt 1: Grundversicherung prüfen

Prüfen Sie, ob ein Fall vorliegt, in welchem die Grundversicherung zur Zahlung verpflichtet ist.

Schritt 2: Zusatzversicherung prüfen

Prüfen Sie, ob Sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, die spezielle Leistungen bei Sehfehlern anbietet.

Schritt 3: Leistungen der Zusatzversicherung ermitteln

Finden Sie heraus, ob und welchen Anspruch Sie haben, wenn Sie sich für das Augenlasern entscheiden.

Schritt 4: Informationen & Zusage einholen

Klären Sie mit Ihrer Versicherung individuell, dass Ihre Augenlaser Kosten in der vertraglich vereinbarten Höhe übernommen werden und bringen Sie in Erfahrung, was Sie dafür tun bzw. vorlegen müssen.

Schritt 5: Ihren Kostenanteil ermitteln

Ziehen Sie die von Ihrer Krankenkasse getragenen Kosten von den Gesamtkosten ab, um zu ermitteln, wie viel Sie selbst zahlen müssen.

Schritt 6: Kostenübernahme abwickeln

Reichen Sie nach dem Augenlasern die restlichen, nötigen Unterlagen ein und wickeln Sie die Kostenübernahme wie in Schritt 4 vereinbart ab. Durch Ihre sorgfältige Vorbereitung, ist die Erstattung sicher und unkompliziert.

Schritt 7: Geld erhalten & das Ergebnis geniessen

Geniessen Sie die neu gewonnene klare Sicht und schauen Sie – ohne Geldsorgen – auf die schönen Dinge des Lebens. Das Geld Ihrer Krankenversicherung mindert die Augenlaser Kosten mitunter erheblich.

Linsentausch / Katarakt-OP Krankenkasse:

Bei einem Linsentausch wird die natürliche, körpereigene Linse gegen eine Kunstlinse ausgetauscht. Wird dieser Eingriff vorgenommen, um eine Fehlsichtigkeit (Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit, Alterssichtigkeit oder Astigmatismus) zu korrigieren, kommt die Krankenkasse nur unter den Voraussetzungen des Augenlaserns dafür auf.

Anders ist das, wenn der Linsentausch – dann auch Katarakt / Grauer Star OP – medizinisch notwendig ist, da sich die natürliche Linse trübt. In diesen Fällen muss die Linse ausgetauscht werden, da Betroffene sonst sogar erblinden können.

Die Krankenkassen (Grundversicherung) übernehmen die Katarakt-OP unter Einsatz von Monofokallinsen.

Warum sich eine Zuzahlung für die Multifokallinse lohnen kann

Leidet der Betroffene neben dem Grauen Star unter weiteren Fehlsichtigkeiten, kann die Monofokallinse (mit einem Brennpunkt) nur für scharfe Sicht im Fern- oder (!) Nahbereich sorgen. Astigmatismus kann nicht korrigiert werden und Sie müssen nach dem Eingriff höchstwahrscheinlich eine Lesebrille tragen.

Eine Premium Multifokallinse / EDOF (mit mehreren Brennpunkten) ermöglicht eine ganzheitliche Sehfehlerkorrektur neben der Heilung des Katarakt. Sie können danach vollständig auf das Tragen von Sehhilfen verzichten und sind Myopie, Weit-, Alterssichtigkeit, Astigmatismus und Grauen Star dauerhaft los.

Der Aufpreis für dauerhafte Brillenfreiheit schenkt Ihnen so viel zusätzliche Lebensqualität, dass wir Ihnen die Entscheidung für Multifokallinsen (Linsentausch Premium) nur wärmstens empfehlen können!

Augenlaser-Chirurgie  in Zürich mit Präzision im Augenlaserzentrum Zürich-Schweiz

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Qualität liegt in unserer DNA

Bei uns wird alles bis ins letzte Detail optimiert.

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Es gibt einen richtigen Weg und einen falschen Weg

Die richtige Klinik ist nicht zu billig, Teil einer Kette oder zu teuer. Die richtige Klinik ist genau richtig.

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Überragende Präzision

Mit unserer Methode zur Sehfehlerkorrektur gibt es keinen Platz für Enttäuschungen.

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Lernen Sie die Augenexperten kennen

Entdecken Sie unsere Augenlaserchirurgen im Herzen von Zürich kennen.

Dr. Victor Derhartunian
Augenarzt, Spezialist für Refraktive Chirurgie
FEBO

Nachdem er sein Handwerk von den beiden Pionieren der Laserchirurgie gelernt hat, gehört Dr. Victor Derhartunian zu den führenden Chirurgen in Europa. Der leitende Augenchirurg bei EyeLaser in Zürich kann seine Patienten in 5 Sprachen beraten.

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Dr Nadine Gerber
Augenärztin und Augenchirurgin
FEBO

Dr. Nadine Gerber ist seit 2018 Teil vom EyeLaser Team. Sie betreut zusammen mir Dr. Derhartunian sowohl die refraktive wie auch die allgemeine ophthalmolgische Sprechstunde.

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Dr Dominique Mustur
Augenärztin und Augenchirurgin
FEBO

Seit 2019 ergänzt Dr. Dominique Muster das Team von EyeLaser.

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Dr. Victor Derhartunian
Augenarzt, Spezialist für Refraktive Chirurgie
FEBO

Nachdem er sein Handwerk von den beiden Pionieren der Laserchirurgie gelernt hat, gehört Dr. Victor Derhartunian zu den führenden Chirurgen in Europa. Der leitende Augenchirurg bei EyeLaser in Zürich kann seine Patienten in 5 Sprachen beraten.

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Dr Nadine Gerber
Augenärztin und Augenchirurgin
FEBO

Dr. Nadine Gerber ist seit 2018 Teil vom EyeLaser Team. Sie betreut zusammen mir Dr. Derhartunian sowohl die refraktive wie auch die allgemeine ophthalmolgische Sprechstunde.

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Dr Dominique Mustur
Augenärztin und Augenchirurgin
FEBO

Seit 2019 ergänzt Dr. Dominique Muster das Team von EyeLaser.

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